An den BIP Mehlhornschulen lernen Kinder mit ganz unterschiedlichem sozialstrukturellen, familiären und finanziellen Hintergrund.
Über die Zusammensetzung und Höhe der monatlichen Kosten, die Ihnen als Eltern für die Bildung und Erziehung Ihres Kindes an einer BIP Mehlhornschule entstehen können, sind jedoch aufgrund der jeweils sehr unterschiedlichen kommunalen Kostensätze (z.B. von Einkommen und Kinderzahl abhängig) und der unterschiedlich langen Wartefristen und unterschiedlich hohen Zuschüssen in den einzelnen Bundesländern keine detaillierten Angaben möglich.
Einzelne Kommunen ermäßigen den Hortbeitrag für einkommensschwache Eltern und für kinderreiche Familien bis hin zur Freistellung von allen Kosten und gewähren Geschwisterrabatte. Einzelne Bundesländer übernehmen für Eltern unterhalb eines Mindesteinkommens eine gesonderte Förderung der Schulkosten.
Die Schulträger reduzieren in besonders schwierigen Situationen (z.B. plötzliche Arbeitslosigkeit beider Elternteile) die Kosten zusätzlich. Gerne stehen Ihnen die einzelnen Schulträger bei Fragen rund um Kosten, Schulgeld und Ermäßigungsmöglichkeiten zur Verfügung, die Kontaktdaten finden Sie übersichtlich auf dem Datenblatt der jeweiligen BIP Kreativitätseinrichtung.
Bitte beachten Sie allerdings, dass die Schulträger nur in der Lage sind, Auskünfte zu den gegenwärtigen Kosten zu geben, da die Kommunen und Bundesländer durch Gesetzesänderungen den Schulen derzeit nur wenig Planungssicherheit geben.
TIP: Erkundigen Sie sich über die steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeld und Betreuungskosten bei Ihrem Steuerberater.
Bitte beachten Sie auch den Beitrag vom 13.10.2011 zum Thema Schulgeld an Freien Schulen >> HIER >>